Gescheitert: Keine Kinderrechte im Grundgesetz

17.06.2021 | Presse

Grundgesetzbuch

Die Verhandlungen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, sind endgültig gescheitert. Das KRF erklärt dies zum fatalen Signal für den Kinderschutz. Doch letztlich ist es auch keine Überraschung: Der vorausgegangene halbherzige Entwurf der Koalition war keinesfalls ausreichend. Entscheidend ist nun, dass die nächste Legislaturperiode vorausschauend genutzt wird, um Kinderrechte gesetzlich zu stärken.


Jetzt ist es offiziell: Nach monatelangen Verhandlungen und jahrelangen Forderungen von Kinderrechtsorganisationen ist der Bundestag erneut zu keiner Einigung darüber gekommen,  Kinderrechte explizit im Grundgesetz aufzunehmen. Der eingereichte Entwurf wurde als gescheitert erklärt. Dies war jedoch abzusehen: Schon seit Wochen schienen die Parteien in den Verhandlungen zu keinerlei Konsens zu gelangen – so geschehen auch am Montag den 7. Juni 2021. 

Der Entwurf der Regierungskoalition erschien bereits von Beginn an unzureichend. Eine Einsetzung hätte den Kinderrechten in Deutschland potenziell eher geschadet. In der vorliegenden Fassung waren wichtige Kinderrechte nur zum Teil berücksichtigt worden – es drohte eine markante Einschränkung durch die Rechte der Eltern. In dieser Hinsicht wäre die Rechtslage der Kinder in Deutschland sogar noch einmal geschwächt worden.   

Der Gesetzesvorschlag blieb ohnehin weit hinter den Formulierungen der UN-Kinterrechtskonvention zurück. Dieser offensichtliche Mangel war letzendlich auch der Grund für Teile der Opposition den Gesetzesvorschlag als unzureichend abzulehnen. Mit großen Bedauern muss das KRF feststellen, dass die fortlaufende Kritik von Kinderrechtsorganisationen an den Gesetzesentwürfen ungehört blieb.  

Was bleibt, ist eine Interpretation des Vorgangs. Die Bundesregierung hat sich letztlich gegen die Relevanz von adäquatem Kinderschutz entschieden. Entgegen dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, der die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz klar vorsah, wurde bewusst kein konsensfähiges Ergebnis zur Abstimmung vorgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit, der Widerstand der übrigen Parteien war von vornherein abzusehen. Hätte ein übergeordnetes Interesse an einer Einigung bestanden, wäre man sicherlich im Vorfeld auf Organisationen und die Opposition zugegangen, um eine Verbesserung zu erzielen. Es bleibt der Verdacht und schale Nachgeschmack gewollten Scheiterns. 

Über das KRF

Das KRF ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln und setzt sich seit 2014 für die Verwirklichung von Kinderrechten ein. Individuelle Hilfe, Lobbyarbeit und Förderung von Engagement sind dabei die drei Grundpfeiler der Tätigkeit. Seit Anfang 2020 ist das KRF zudem gem. §75 SGB VIII öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und gehört dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an. Im Rahmen der bundesweiten Ombudsstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt das KRF Kinder, Jugendliche, Familien und Bezugspersonen bei Fragen, Beschwerden und in Notlagen.

Pressekontakt

Carolin Siebert
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