Viele Kinder schauen gespannt zu

Jetzt Spenden
und mithelfen

für Kinder und ihre Rechte

Sie möchten die Arbeit der KRF Ombudsstelle für Kinderrechte mit einer Spende unterstützen?

Dann möchten wir uns bereits im Vorfeld bei Ihnen bedanken.
Denn mit Ihrer Hilfe werden Kinderrechte in Deutschland gestärkt!

Wir garantieren Ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Spendengeldern.

Zusätzlich bemühen wir uns um Transparenz: In unserem Newsletter, auf unserer Website sowie unseren Social-Media-Kanälen berichten wir regelmäßig über laufende Aktivitäten.

Üwen Ergün
Vorsitzender der Geschäftsführung & Gründer

So können Sie spenden

Online-Spendenformular

Unterstützen Sie uns schnell und sicher mit einer Spende über unser Onlineformular, welches uns von unserem Partner HelpDirect zur Verfügung gestellt wird.

Überweisung

Überweisen Sie Ihre Spende an:

Inhaber: KRF KinderRechteForum GmbH
IBAN: DE71 3702 0500 0031 1201 40
BIC: BFSWDE33XXX
Institut: Bank für Sozialwirtschaft AG

Verwendungszweck: ggf. Projekt und falls Sie eine Spendenquittung wünschen, Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse.

Per SMS

Schicken Sie eine SMS mit dem Text KRF1, KRF5 oder KRF10 an die 81190.
Die Zahlen 1, 5 oder 10 stehen hierbei für die Summe, mit der Sie uns unterstützen möchten.

Das Geld wird direkt von Ihrem Handyguthaben abgebucht und Sie sparen sich den Überweisungsvorgang!

KRF-Spendenformular


Weitere Spendenmöglichkeiten

Projektpat*in werden

Sie möchten genau bestimmen, wofür Ihr Geld eingesetzt wird? Das geht mit einer Projektpatenschaft!

Wählen Sie dafür in unserem Spendenformular einen unserer Fokusbereiche Digitalisierung, Demokratie, Nachhaltigkeit oder Gesellschaft oder direkt eines unserer Projekte als Verwendungszweck aus.

Sachspenden

Wir freuen uns auch immer über Sachspenden.

Wenn Sie uns mit einer Sachspende unterstützen möchten, können Sie sich gerne an unseren Spender*innenservice wenden.

Spenden statt schenken

Weihnachten, Geburtstag oder ein anderer besonderer Anlass stehen vor der Tür und Sie suchen noch ein Geschenk mit Sinn?

In Schritt 3 des Spendenformulars können Sie beim Spendenzertifikat den Namen der zu beschenkenden Person angeben – und natürlich einen besonderen Verwendungszweck.

Als Unternehmen spenden

Auch Unternehmen können sich sozial engagieren. Kreative Möglichkeiten, die Ihre Mitarbeiter*innen involvieren sind:

  • Sammelboxen auf Firmenfeiern

  • Spenden zum Geburtstag inklusive personalisierter Bescheinigung

  • Die Rest-Cent-Spende: der krumme Cent-Betrag auf der Gehaltsabrechnung wird gespendet

  • Aufrunden zur Spende, z. B. beim Bezahlen in der Kantine

Sie haben Interesse an einer langfristigen Partnerschaft mit dem KRF oder Fragen zu Sachspenden, der freien Dienstleistungsvergabe oder der Freistellung von Mitarbeiter*innen? Dann kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns drauf!

Roland Rechtsschutz spendet Geld an das KRF

Geldauflagen – im Strafverfahren zugunsten des KRF

Gerichte und Staatsanwaltschaften können Geldauflagen verhängen, bei denen straffällig gewordene Personen als Bußgeld einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation wie das KRF zahlen müssen. Diese Geldauflagen dienen als alternative Strafe und ermöglichen es uns, unsere wertvolle Arbeit fortzusetzen. Wir garantieren allen Beteiligten einer Geldauflage bzw. eines Bußgeldes eine schnelle, diskrete Abwicklung und die unverzügliche Benachrichtigung über eingehende Zahlungen bzw. einen Zahlungsverzug. Vielleicht kennen Sie Richter:innen, Staatsanwält:innen oder Strafverteidiger:innen persönlich? In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie ihnen vorschlagen, die Arbeit des KRF durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Wir sind bei den folgenden Staatsanwaltschaften registriert:

NRW unter der Nummer: E-10229
IBAN für Geldauflagen NRW: DE71370205000031120140

Informationen für Bußgeldleistende

Auch wenn Sie dieses Mal Ihre Spende nicht freiwillig leisten, möchten wir uns dennoch herzlich bei Ihnen bedanken. Sie leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die unsere Hilfe suchen und benötigen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen an. Wir informieren selbstständig das zuständige Gericht, sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass für ein Bußgeld KEINE Spendenquittung ausgestellt werden kann.

Alle Fragen rund um Ihre Spende

Wofür wird das Geld eingesetzt?

Wenn Sie eine allgemeine Spende senden, werden die Gelder allumfassend und zur Unterstützung bei unserer täglichen Arbeit in allen Bereichen eingesetzt.

Wenn Sie genauer bestimmen möchten, wofür Ihr Geld eingesetzt wird, können Sie Projektpat*in werden.

Warum wir Ihre Hilfe brauchen:

Wir möchten unabhängig von möglicher Beeinflussung durch Dritte für Kinderrechte einstehen. Und diese selbstständig verwirklichen.

Für die Finanzierung brauchen wir Ihre Hilfe!

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Sie können mit SEPA-Lastschrift, PayPal oder per Sofort-Überweisung an das KRF spenden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit per SMS zu spenden.

Auf welches Konto kann ich eine Spende überweisen?

Inhaber: KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH
IBAN: DE71 3702 0500 0031 1201 40
BIC: BFSWDE33XXX
Institut: Bank für Sozialwirtschaft AG

Kann ich meine Dauerspende kündigen?

Sie können Ihre Dauerspende jederzeit schriftlich durch eine E-Mail an spenden@kinderrechteforum.org oder postalisch kündigen, ändern oder pausieren.

Sind meine Daten bei einer Online-Spende sicher?

Ihre Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen, die dem höchsten Sicherheitsstandard entspricht. Die Formulare werden von HelpDirect zur Verfügung gestellt und gespeichert.

Die Vorgehensweise entspricht dem Bundesdatenschutzgesetz.

Kann ich die Spende steuerlich absetzen?

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 200 Euro genügt der Transaktionsbeleg (z. B. Kontoauszug) als Nachweis.

Sie können aber auch eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung im zweiten Schritt des Spendenvorgangs anfordern. Hierfür gibt es keinen Mindestbetrag.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung für meine Spende an das KRF?

Sie erhalten auf Wunsch für jede Spende (auch Sachspenden) eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung (umgangssprachlich auch: Spendenquittung).

Hierbei gibt es keinen Mindestbetrag. Sie können ganz einfach im Spendenformular bei Schritt 2 angeben, ob Sie eine Spendenquittung benötigen.

In der Regel erhalten Sie Ihre Spendenquittung digital per E-Mail. Falls Sie per Überweisung spenden, benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse. Diese können Sie ganz einfach im Verwendungszweck angeben. In dem Fall kommt die Spendenquittung auf dem Postweg zu Ihnen.

Nimmt das KRF alle Spenden an?

Wir wollen mit unserer Arbeit einen Beitrag zur Gesellschaft, vor allem aber zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leisten. Dem entgegen steht die Arbeit von Unternehmen, bei der junge Menschen direkt oder indirekt zu Schaden kommen (können). Aus diesem Grund nehmen wir keine Spenden von Unternehmen aus den folgenden Branchen an:

  • Waffen- und Rüstungsindustrie

  • Rohstoffförderung

  • Alkohol- und Tabakindustrie

  • Erotik- und Glücksspielindustrie

  • Pharmazeutische Forschung und Arzneimittelherstellung

Sollten Sie sich unsicher sein, ob wir eine Spende Ihres Unternehmens entgegennehmen, melden Sie sich bitte im Vorfeld bei uns. Vielen Dank!