Transparenz
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Das KRF (KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH) hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Die Informationen über das KRF entsprechend der Selbstverpflichtung finden Sie übersichtlich auf dieser Seite.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH
Elisabeth-von-Mumm-Platz 5
50937 Köln
Ansprechperson für die ITZ:
Üwen Ergün (info@kinderrechteforum.org).
Gründungsjahr:
2014 als nichteingetragener Verein (ab 2016 „KRF KinderRechteForum UG (haftungsbeschränkt)“, seit 2021 „KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH“)
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung der KRF KinderRechteForum gemeinnützigen GmbH:
Angaben zu den Zielen unserer Organisation finden Sie hier: Über Uns
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Finanzamt Köln-Süd, Am Weidenbach 6, 50676 Köln, Steuernummer 219/5884/2879, Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO vom 05.01.2022:
Wir fördern nach unserer Satzung folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen
Das KRF verfügt über drei Entscheidungsgremien: die mindestens einmal jährlich tagende Gesellschafterversammlung, den mindestens zweimal jährlich tagenden Beirat (fakultativer Aufsichtsrat) und die in der Regel wöchentlich tagende Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung
Liste der Gesellschafter:
Beirat
Die aktuellen Beiratsmitglieder, ihre Hintergründe und Positionen finden Sie unter: Über Uns
Geschäftsführung
Die jeweiligen Mitglieder der Geschäftsführung und ihre konkrete Position finden Sie unter: Über Uns
5. Tätigkeitsbericht
Bitte sichten Sie dafür den aktuellen Geschäftsbericht für die Jahre 2020–2021 (S. 10 ff.):
6. Personalstruktur
Angaben zur Personalstruktur finden Sie jeweils im Geschäftsbericht. Im Geschäftsbericht 2020–2021 finden Sie diese Informationen auf Seite 5 ff.
Im Jahr 2022 beschäftigte das KRF rund 25 hauptamtliche und wir konnten ca. 200 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen mit gültiger Ehrenamtsvereinbarung verzeichnen.
7./8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Jeweils im Sommer des Jahres findet die Gesellschafterversammlung des KRF statt. Erst nach dortiger Zustimmung und der damit verbundenen Entlastung der Geschäftsführung können die jeweiligen Zahlen allgemein publiziert werden. Eine Zustimmung kann hierbei erst nach Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgen, welcher in Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei erstellt wird, dies kann mit einem Verzug von bis zu zwei Jahren erfolgen.
Die aktuellen zu machenden Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung für den Zeitraum 2020-2021 können Sie dem Geschäftsbericht 2020–2021 (S. 20 ff.) entnehmen.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH betreibt seit dem 05.05.2021 eine Tochtergesellschaft mit dem Namen „KRF Ventures UG (haftungsbeschränkt)“. Hierbei handelt es sich um eine wirtschaftlich tätige Gesellschaft, deren Anteile zu 100 Prozent im Besitz des KRF sind und deren erzielte Einnahmen dem KRF zugutekommen. Die Gesellschaft bietet diverse Leistungen an, wobei diese stets einen Bezug zum Zweck des KRF haben (müssen).
Ferner ist das KRF Mitglied in diversen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ein Überblick ist dem Geschäftsbericht 2020–2021 (S. 14 ff.) zu entnehmen. Allerdings ist hierbei nicht von einer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit mit Dritten in dem Sinne auszugehen.
Das KRF ist zudem korporatives Mitglied im Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und gehört damit auch der Wohlfahrtspflege an.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Zuwendungen von Personen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.