Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: KRF mahnt zur Verbesserung

27.05.2021 | Presse

Kind mit Brille und Zeitung

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Das KRF begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich – gleichzeitig merkt das KRF dringlichen Verbesserungsbedarf an.


Denn vieles im Gesetz ist unkonkret formuliert. Dieses lässt zwar privaten Träger*innen einen gewissen Handlungsspielraum, doch gleichzeitig sind vielfältige Probleme vorprogrammiert: Beispielsweise wird nicht entschieden, wer letztlich für das Sorgerecht eines Kindes verantwortlich wäre, falls das Kind mit dem bisherigen Erziehungsberechtigten im Konflikt steht. 

Besonders schwammig wirkt das Gesetz bei der „inklusiven Lösung“: Änderungen sind hier scheinbar erst in sieben Jahren erwünscht – wenn eine neue Regierung dies auch befürworten würde. Ein siebenjähriger Überbrückungszeitraum ist vollkommen indiskutabel und zeigt einen deutlichen Mangel an politischem Willen.  

Zudem wird der Nutzen von Ombudsstellen abgewertet, wenn diese weiterhin den Jugendämtern unterstellt bleiben. Eine Bezuschussung unabhängiger Träger*innen der freien Jugendhilfe wäre hingegen eine zielführende Lösung. Dadurch könnten gegenseitige Kontrollen ermöglicht und zur Basis effizienter Arbeitsabläufe werden. Auch die Einhaltung von Standards sowie eine angemessene Betreuung wären dadurch jederzeit zu gewährleisten. Bei einer Unterordnung der Ombudsstellen gegenüber den Jugendämtern würde weder Kontrollmechanismus noch Meldepflicht funktionieren. 

Üwen Ergün, Gründer und Geschäftsführer des KRF: „Leider gewährt das neue Gesetz Kindern und Jugendlichen kaum mehr Mitspracherecht – die Chance auf Partizipation wurde nur bedingt gestärkt. Dies spiegelt sich z. B. in Hinsicht auf das Sorgerecht wider: Viele Entscheidungen sollen mittel- bis langfristig getroffen werden, ohne den expliziten Willen der betroffenen Kinder zu berücksichtigen. Dadurch werden nachweislich Kinderrechte ignoriert.“

Über das KRF

Das KRF ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln und setzt sich seit 2014 für die Verwirklichung von Kinderrechten ein. Individuelle Hilfe, Lobbyarbeit und Förderung von Engagement sind dabei die drei Grundpfeiler der Tätigkeit. Seit Anfang 2020 ist das KRF zudem gem. §75 SGB VIII öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und gehört dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an. Im Rahmen der bundesweiten Ombudsstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt das KRF Kinder, Jugendliche, Familien und Bezugspersonen bei Fragen, Beschwerden und in Notlagen.

Pressekontakt

Carolin Siebert
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KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH
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