Neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
17.06.2021 | Blog
Anfang Mai stimmte der Bundesrat abschließend dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu, welches eine Reform des achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) vorsieht. Ziel dieses Gesetzes ist es, insbesondere Kinder und Jugendlichen aus schwierigen Lebensumständen besser zu schützen und ihre Chancen auf Teilhabe zu verbessern.
Aber warum war die Reform dieses Gesetzes notwendig?
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken und Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es, Gefährdungen des Kindeswohl abzuwehren. Zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen zu betrachten, sondern sie vielmehr als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Damit die Gesetzgebung auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen von jungen Menschen gerecht werden kann, musste sie angepasst und weiterentwickelt werden. So definierte die Bundesregierung ihre Intentionen hinter dem neu beschlossenen Gesetz.
Was soll sich durch das Gesetz verändern?
Erstens soll der Kinder- und Jugendschutz generell verbessert werden. Dabei geht es konkret um stärkere Kontrollen von (Pflege-) Einrichtungen und Maßnahmen. Gleichzeitig soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, Strafverfolgungsbehörden, Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteur*innen im Kinderschutz weiter in den Fokus rücken. Dabei ist besonders relevant, dass Fachkräfte, die das Jugendamt zukünftig beispielsweise über einer mögliche Kindeswohlgefährdung informieren, eine Rückmeldung über den Stand der Untersuchungen erhalten sollen.
Zweitens möchte das Gesetz Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, umfangreicher und besser unterstützen. Beiträge, die Kinder– und Jugendliche von ihren eigenen Einkünften abgeben müssen, werden deutlich reduziert. So sollen sie künftig nicht mehr 75% Abschläge an ihre jeweilige Einrichtung zahlen, sondern lediglich 25%. Weiter haben Eltern, die externe Hilfe in Anspruch nehmen, einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung in ihrer Beziehung zum Kind. Gleichzeitig dürfen aber Familiengerichte den vorübergehenden Verbleib in einer Pflegefamilie zu einer dauerhaften Maßnahme erweitern, wenn es einen konkreten Anlass dazu gibt.
Drittens soll die Inklusion als Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist somit also die Schaffung einer Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung, um leichter ihre Rechte zu verwirklichen und individuelle Leistungen zu erhalten. So soll ab sofort grundsätzliche eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertageseinrichtungen stattfinden. Betroffene werden außerdem im Hinblick auf ihre Leistungen und Zuständigkeiten verbindlicher beraten. Diese sog. inklusive Lösung soll allerdings erst nach einer siebenjährigen Übergangsfrist kommen, wenn ein künftiger Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz erlässt. In Bezug auf die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe bleiben also vorerst die bestehenden Regelungen in Kraft.
Viertens sollen Betroffene schnelle und ortsnahe Hilfe erhalten und generell mehr Beteiligung erfahren. So soll Kindern, Jugendlichen und ihren Familien mehr Gehör verschafft werden. Ombudsstellen sollen als externe und unabhängige Anlaufstellen verankert werden, um sofortige und unbürokratische Hilfe anzubieten. Außerdem werden perspektivisch in Einrichtungen und Pflegefamilien verbesserte Beschwerdemechanismen etabliert. Im Allgemeinen wird eine Stärkung der organisierten Form der Selbstvertretung für Kinder und Jugendliche angestrebt, in der junge Menschen einen uneingeschränkten Beratungsanspruch erhalten.
Wo bleibt Verbesserungsbedarf?
Zwar ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eine positive Entwicklung, dennoch bleiben einige Kritikpunkte. Im Vordergrund steht, dass die konkreten Rechte und Partizipationsmöglichkeiten von Kinder- und Jugendlichen, die sie beispielsweise in Hinblick auf Sorgerechtskonflikte benötigen würden, nicht gestärkt wurden. Insbesondere, wenn die Bundesregierung zu ihrem Ziel steht, junge Menschen zu Expertinnen und Experten in eigener Sache zu machen, sollte eine Stärkung ihrer Rechte doch oberste Priorität haben. Auch muss deutlicher gemacht werden, dass Ombudsstellen in keiner Weise, auch nicht örtlich, dem Jugendamt nahestehen sollten, sondern von Träger*innen der freien Jugendhilfe geleitet werden müssen. Die eingeführte Rückmeldepflicht und jegliche Kontrollmechanismen drohen sonst ins Leere zu laufen. Des Weiteren ist die Reduzierung der Abgaben, die Kinder und Jugendliche leisten müssen, zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber immer noch nicht ausreichend. Warum müssen Kinder und Jugendlichen in staatlicher Unterstützung und Obhut überhaupt Teile ihres verdienten Geldes aus Ausbildung oder Job abgeben, obwohl sie keinerlei Mitschuld an dieser Situation haben und sonst parteiübergreifend skandiert wird: Leistung muss sich lohnen? Gleichzeitig zeugt die Übergangsfrist hin zur inklusiven Lösung von mangelndem politischen Willen. In dieser Hinsicht verändert das Gesetz konkret bedauerlicherweise nichts.
Problematisch wird leider auch die praktische Anwendung des Gesetzes. Einerseits ist es an manchen Stellen so allgemein und ungenau, dass massive Auslegungsoptionen bleiben, die negative Auswirkungen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen haben können. Andererseits muss man leider immer noch sagen: Jugendämter und Anlaufstellen sind bereits jetzt stark unterfinanziert und unterbesetzt. Sie werden das Gesetz nicht zufriedenstellend umsetzen können. Wie kann es sein, dass dieser Mangel an finanziellen Mitteln und Personal im Kinder- und Jugendschutz seit Jahren bekannt ist, aber nicht behoben wird?
Die Stärkung der Rechte und Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen und die angemessene Finanzierung sowie Besetzung der Kinder- und Jugendhilfe muss im Zentrum eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes stehen.